Der Hamburger Sportbund hat am 24.04.20 folgende Information an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine gemailt:

Achtung: Das gilt nur für das Gebiet des Stadtstaates Hamburg.

1. Auslegungshinweise zur Corona-Eindämmungsverordnung
Seit heute liegt uns eine wichtige Konkretisierung für Segel- und Motorbootvereine vor, siehe hierzu insbesondere § 6 der Auslegungshinweise, im Anhang:

Kein Sportbetrieb und damit zulässig sind:

• zwingende oder dringende Tätigkeiten zu Zwecken der Schiffssicherheit,

einzelne Bootsarbeiten durch Eigner; die Arbeiten sollen den Eignern nach einer Aufhebung derzeit geltender Einschränkungen eine unmittelbare Nutzung ihrer Boote ermöglichen. Soweit die geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung eingehalten werden (nicht mehr als 2 Personen oder Mitglieder der Hausgemeinschaft, Abstand halten) sind Winterlagerarbeiten noch erlaubt. Dies gilt auch in den Häfen/Sportbootvereine. Allerdings kann der Hafenbetreiber/der Verein, falls die Kontaktvermeidungsregeln nicht eingehalten werden können, z.B. aufgrund schmaler Stege, den Zugang beschränken oder verbieten.

Dem Sportbetrieb zuzurechnen und damit unzulässig sind weiterhin:

• Übernachtungen in Sportboothäfen

• sämtliche Versorgungseinrichtungen für den Publikumsverkehr, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser. Diese sind zu schließen und dürfen nicht verfügbar sein.

• das Ein- oder Auslaufen von Sportbooten in oder aus Sportboothäfen

• Vereinsaktivitäten wie Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen/Slippen.
D.h. also: Bootsarbeiten fallen nun nicht mehr direkt unter die Sportausübung. Gewerbliches Kranen ist möglich. Gemeinschaftliches Kranen als Vereinsaktivität ist weiter unzulässig.

Weitere Mitteilungen des Hamburger Sportbundes in der gleichen Mail versandt:

2. Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene mit Relevanz auch für gemeinnützige Organisationen

In dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 9. April 2020, siehe Anhang, werden Belastungsminderungen und steuerliche Erleichterungen für den Zeitraum 1.März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 bekanntgegeben. Darin sind insbesondere Klarstellungen, Vereinfachungen sowie Begünstigungen zu folgenden Punkten enthalten:

• vorübergehende Weiterzahlung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen trotz gegenwärtiger Unmöglichkeit der Leistungserbringung

• Steuerbegünstigte Organisationen können demnach Verluste die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung entstehen (die nachweislich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise entstehen), bis zum 31. Dezember 2020, mit Mitteln des ideellen Bereichs, mit Gewinnen aus Zweckbetrieben und den Erträgen aus der Vermögensverwaltung, ausgleichen.

• Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung des staatlichen Kurzarbeitergeldes für gemeinnützige Organisationen

• Gegenwärtiger Einsatz der Mittel des Verbandes/Vereins auch ohne Änderung des Satzungszwecks zur Unterstützung von der Corona-Krise Betroffener einsetzen

• Möglichkeit eines Spendenaufrufs zur Bewältigung der Corona Krise durch einen Verband/Verein und Einsatz der eingeworbenen Mittel zu diesem Zweck, ohne dass dies dem Satzungszweck entspricht

3. „Nothilfefonds Sport“

Mitgliedsvereine des HSB können über die HSB-Fördermittelplattform www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe Zuschüsse des „Nothilfefonds Sport“ beantragen. Grundlage für die Vergabe ist die von der FHH erlassene Richtlinie, die auch dort zu finden ist. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise!
Für Rückfragen steht Ihnen unser Referatsleiter Sportfinanzierung, Christian Poon, unter c.poon@hamburger-sportbund.de gern zur Verfügung. Aufgrund des Anfragevolumens kann es bei der Beantwortung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

4. Wo finde ich aktuelle Infos:
Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Homepage: https://www.hamburger-sportbund.de/schlagworte/corona den Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing.

Die entsprechenden PDF Dateien finden sie untenstehend. Die Info für die Segler ist auf Seite 11 und 12 zu finden.

2020-04-09-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise-betroffene (3)

A 20-04-22 Eindämmungsverordnung Auslegungshilfe

Quelle:
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 02. April 2020, zuletzt geändert am 09. April 2020 und dem aktuellen Stand vom 22.04.2020