Mit Wirkung ab 06.05.2020 wurden erste Lockerungsmaßnahmen durch den Hamburger Senat beschlossen. Die Sportanlagen können für den Individualsport im Freien wieder geöffnet werden. Segeln gilt dabei als zulässiger Individualsport.

Nachstehend die entsprechende Neuregelung:

§ 6 Einstellung des Sportbetriebs

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Fußball- und Tennishallen, Schießstände) sowie für sogenannte Indoor-Spielplätze.

(2) Ausnahmen hiervon, insbesondere für die Kaderathletinnen und -athleten, können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des Landessportamts
der Behörde für Inneres und Sport zugelassen werden.

(3) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung von Sportanlagen bei der Ausübung von Individualsportarten im Freien, bei der die Sportausübenden stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten. Die Benutzung von Umkleide- und Clubräumen sowie von sanitären Anlagen in Sportanlagen ist untersagt. Der Wettkampfbetrieb bleibt untersagt.

(4) Der Anbieter des Sportangebots muss das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren; er ist insbesondere verpflichtet,

1. die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung beziehungsweise des Sportangebots durch schriftliche, bildliche oder mündliche Hinweise aufzufordern, einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht zu betreten,

2. den Zugang zur Sportanlage durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen so zu überwachen, dass die anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können und hiervon abweichende Ansammlungen von Personen in der Einrichtung nicht entstehen und

3. die Oberflächen der Sportgeräte, Türen, Türgriffen oder anderen Gegenständen, die durch die Nutzerinnen, Nutzer oder das Personal häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen.

Es wird dringend empfohlen, die sportartenspezifischen Konzepte der jeweiligen Sportfachverbände einzuhalten.“

Detailplan Segeln
20200507 – Training

Text der Verordnung

Link zu den Allgemeinverfügungen