laut Mitteilung des DSV wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie, das unter anderem weitreichende Veränderung des Vereinsrechts enthält, verlängert und gilt ab sofort auch für das gesamte Jahr 2021.
Die Erläuterung der für Sie relevanten Änderungen – Erleichterungen zur Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Vereine – finden Sie hier.