Unterstützung für Corona-geschädigte Vereine und Unternehmen im Sport
Die laufenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie und die dadurch bedingte Aussetzung des Sportbetriebs treffen den Hamburger Sport hart. Der Senat hat deshalb heute in Ergänzung zu den finanziellen Hilfen der Bundesregierung ein umfangreiches Sofortprogramm auf den Weg gebracht, mit dem insbesondere auch der Sport unterstützt werden soll.
Die Behörde für Inneres und Sport hat seit Inkrafttreten der Einschränkungen gemeinsam mit der Finanzbehörde und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) an einem Maßnahmenpaket gearbeitet, das sicherstellen soll, dass der Sport gut durch die Krise kommt. Mit dem jetzt vorgestellten Förderkredit Sport der IFB werden Sportvereinen einschließlich solcher mit gesondert organisiertem Profibetrieb sowie Organisatoren von Sportveranstaltungen, die von den aktuellen Maßnahmen betroffen sind, notwendige Mittel für den wirtschaftlichen Fortbestand zur Verfügung gestellt. Diese können einen Sportkredit mit einer Förderhöhe von in der Regel bis zu 150.000 Euro in Anspruch nehmen, der insbesondere für dringend notwendige Betriebsmittel eingesetzt werden kann. Zins- und Tilgungsbestimmungen sollen bestmöglich auf die Bedarfe und die Lage der Kreditnehmer ausgerichtet werden. Die entsprechende Förderrichtlinie und die Antragsformulare werden von der IFB zeitnah online bereitgestellt. Erste Anträge sollen voraussichtlich noch in dieser Woche gestellt werden können.
Darüber hinaus stellt der Senat direkte Zuschüsse als Soforthilfe für Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen im Sport bereit. Die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt sein und den in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen. Vorgesehen sind direkte Zuschussmittel in Höhe von
– 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
– 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
– 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)
Um die Förderung optimal mit dem Notfallfonds des Bundes zu verzahnen, startet das genaue Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren nach dem Beschluss des Notfallfonds des Bundes durch das Bundeskabinett voraussichtlich in der kommenden Woche.
Auch Veranstalter, die Zuwendungen von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten, werden entlastet. Trotz der derzeitigen Maßnahmen werden die Zuwendungen weiter ausgezahlt, damit den Zuwendungsempfängern keine Nachteile entstehen – insbesondere gilt dies für die Finanzierung der Fixkosten (z. B. Miete und Gehälter sowie vertraglich bereits gebundene Honorarkräfte).
Sportsenator Andy Grote: „In normalen Zeiten hilft uns der Sport, jetzt müssen wir dem Sport helfen. Wir stehen in einem engen Austausch mit dem Sport und nehmen die Sorgen ernst. Das umfangreiche Maßnahmenpaket sorgt jetzt dafür, dass der organisierte Sport die Sicherheit hat, die er braucht. Wir müssen alles dafür tun, dass wir nach Ende der Maßnahmen wie bisher über einen leistungsstarken Sportbetrieb verfügen.“
Allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus in Hamburg
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet: www.hamburg.de/coronavirus.
Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.
Rückfragen der Medien
Behörde für Inneres und Sport,
Pressestelle
Telefon: 040 42839 2673
E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de