Infos für die Mitgliedsvereine zur Coronasituation im Wassersport

Stand 28.03.2021

Vorab:

Die untenstehende Sammlung von Aussagen aus dem Netz hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Anbetracht der aktuellen Pandemielage ist mit unvorhergesehenen und möglicherweise unverzüglichen Änderungen wegen steigender Inzidenz-und anderer Zahlen zu rechnen.

Hamburg

In Hamburgs Corona- Verordnungen finden sich nur an wenigen Stellen Hinweise zur Infrastruktur und Ausübung des Wassersports.

Geänderte Verordnung gültig ab 20. März 2021

„Sind Pflege und Instandhaltung auf und in Sportanlagen (Grünschnitt usw.) sowie zwingende oder dringende Tätigkeiten zu Zwecken der Schiffssicherheit und einzelne Bootsarbeiten durch Eigner zulässig?

(Stand: 24. März 2021 00:00 Uhr)

Ja, da es sich hier nicht um einen Sportbetrieb handelt. Soweit die geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung und Abstandsregelungen eingehalten werden, sind solche Arbeiten erlaubt. Allerdings hat der Hafen- oder Sportstättenbetreiber/der Verein, falls die Kontaktvermeidungsregeln nicht eingehalten werden können, z.B. aufgrund schmaler Stege, den Zugang zu beschränken oder zu verbieten.“

„Dürfen Vereinsgebäude betreten werden?

(Stand: 24. März 2021 00:00 Uhr)

Ja, jedoch nur, wenn diese im direkten Zusammenhang mit dem Sportbetrieb betreten werden (z.B. zur Entnahme und Rückgabe von Trainingsmaterial wie Booten, Fahrrädern, Hürden etc.) und unter Einhaltung der Abstandsregelung sowie der Hygienevorschriften.“

„Welche Sportanlagen dürfen geöffnet bleiben?

(Stand: 24. März 2021 00:00 Uhr)

Öffentliche und private Sportanlagen im Freien können geöffnet bleiben. Dazu gehören z.B. Rasen- und Grandplätze, Laufbahnen, Tennisplätze, Bootsstege sowie Reitplätze. Es kann jedoch zu Einschränkungen kommen.“

Kiekste: https://www.hamburg.de/faq-sport/#14757146_14982434

Jugendtraining in Hamburg:

Für Kinder bis zur Vollendendung des 14. Lebensjahres ist der Sportbetrieb in Gruppen von bis zu 10 Kindern auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien ohne Einhaltung des Abstandsgebotes gestattet.  Eine Betreuung von Trainerinnen und Trainern,  welche zur Gewährleistung des organisierten Sportbetriebs zwingend notwendig sind, ist zulässig. Sportanlagen im Freien wie z.B. Bootsstege können geöffnet bleiben.

Schleswig – Holstein

„Was gilt, wenn ich mein privates Boot ins Wasser bringen möchte?

Um das Zuwasserlassen von Booten ohne Einschaltung eines Gewerbebetriebes zu ermöglichen, dürfen daran ausnahmsweise mehr als die Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie einer weiteren Person beteiligt werden. Umfasst ist das Slippen und Kranen sowie der erforderliche Transport vom Winterlagerplatz zum Kran/Sliprampe; für weitere Bootsarbeiten an Land gelten dagegen die allgemeinen Vorschriften (maximal ein Haushalt plus eine Person). Es ist zudem vom Veranstalter ein Hygienekonzept zu erstellen. Wer Veranstalterin oder Veranstalter ist, richtet sich danach, wer jeweils Ort, Zeit und Zweck der Veranstaltung bestimmt. Das können etwa Segelvereine sein, die ihre Mitglieder zu einer gemeinsamen Aktion aufrufen und dabei ggf. sogar einen Kranführer stellen, oder private Bootseigner oder Bootseignerinnen, die in eigener Verantwortung ihre Boote zu Wasser bringen. Denkbar ist auch, dass ein kommunaler Hafen oder ein gewerbliches Unternehmen Veranstalter ist. Beim Zuwasserlassen ist eine Vermischung von Personengruppen auszuschließen.“

„Sonderregeln für die Sportausübung auf Sportbooten

Segeln oder Motorbootfahren gilt als Ausübung des Sports. Daher gelten hier die Regeln über die Sportausübung. Sport darf nur mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes oder zu zweit ausgeübt werden.“

„Darf man in Sportboothäfen übernachten?

Es darf auf eigenen Sportbooten auf dem eigenen Saisonliegeplatz unter Beachtung der o. g. Kontaktvermeidungsregeln übernachtet werden.“

„Darf man in fremden Häfen auf dem eigenen Boot übernachten?

Übernachtungen in Sportboothäfen sind Beherbergungen im Sinne der Coronaverordnung. Diese sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen lediglich für die Eigerinnen und Eigner, die in ihren Booten auf dem gemieteten Dauerliegeplatz übernachten. In fremden Häfen ist daher das Übernachten auf dem eigenen Boot nicht erlaubt.“

Kiekste: Corona-FAQs des Landes Schleswig-Holstein // 24.03. – 08:30

Ergänzt und gültig ab 29.03.21 bis 11.04.21:

„Die Landesregierung hat heute (26. März) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – sie gilt ab Montag, 29. März. Die bisherigen Maßnahmen werden weitgehend fortgesetzt. Neben redaktionellen Klarstellungen und Anpassungen gibt es u.a. folgende Änderungen:

§ 17 Beherbergungsbetriebe

„Für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gelten folgende zusätzliche Anforderungen:

(…)

3. (…) eine Beherbergung erfolgt nur (…), in einem Sportboothafen zum Zwecke der Herstellung der Seetüchtigkeit und zur Überführung eines Bootes zu seinem Dauerliegeplatz (…).

Kiekste: §17 Beherbergungen auf Sportbooten zur Überführung ab 29.03.21

Jugendtraining in Schleswig- Holstein:

Kinder unter 14 Jahren dürfen außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter Anleitung von höchstens zwei Personen trainieren. Kontaktdaten müssen erhoben werden. Sportanlagen sind für die Sportausübung wieder offen.

Hamburger Yachthafengemeinschaft

Hier gelten die Regeln des Landes Schleswig- Holstein siehe oben.

Und speziell:

„Haupttor HYG e.V. Zutrittskontrolle an Wochenenden

Nur für Mitglieder

Liebe Mitglieder und Gäste,

an den folgenden 4 Wochenenden wird es weiterhin präventiv eine Zugangskontrolle am Haupttor des Hamburger Yachthafens geben:

13.03.+ 14.03.2021
20.03.+ 21.03.2021
27.03. + 28.03.2021 02./03./04./05.04.2021 (Ostern)

Deswegen empfehlen wir Ihnen sehr dringlich, besonders an diesen Wochenenden, den Hamburger Yachthafen bitte nicht als „Ausflugsziel“ anzusteuern. Diese Maßnahme tut uns wirklich sehr leid, aber wir möchten der Gefahr von unkontrollierter Gruppenbildung und der eventuellen Nichtbeachtung der AHA Regeln zum Schutze aller Mitglieder vorbeugen.

Des Weiteren möchten wir alle Mitglieder erneut auf die AHA Regeln aufmerksam machen, was unter anderem bedeutet, auch in den Hallen bitte FFP2- oder medizinische OP Masken zu tragen. Und, haltet bitte Abstand!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Gruß
Der Vorstand der HYG e.V. und Geschäftsführung

Wedel, 09.03.2021/UH “ ——————-Kiekste: HYG

Niedersachsen

Mit Stand vom 28.03.2021 nur eine spezielle und offizielle Aussage im Netz zum Wassersport gefunden. Allgemein gilt für die Ausübung des Sports:

Verordnung der Landesregierung Fassung vom 29.03.21

In der neuesten Verordnung vom 29.03.21 findet man die Ausnahme zu Übernachtungen auf Bootsliegeplätzen:

3Ausgenommen von Satz 1 Halbsatz 1 sind Übernachtungen auf Parzellen auf Campingplätzen oder auf Bootsliegeplätzen, die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison vermietet sind. „

Stellvertretend für Niedersachsen ein Beitrag auf der Webseite der Segler- Vereinigung Cuxhaven:

25.03.2021

„SVC freut sich auf Gäste –   aber erst ab 18. April 

Der Yachthafen der Segler-Vereinigung Cuxhaven ist ab 1. April für Mitglieder geöffnet. Gäste können wir allerdings erst ab 18. April bei uns begrüßen. So sind die Regeln im Corona-Lockdown.

 (…) 

Jörn Pietschke, Erster Vorsitzender SVC“