Die Anmeldungen schließen bald
In wenigen Wochen tagt das 24. Jugendseglertreffen vom DSV. Es findet in diesem Jahr am 17. Oktober in digitaler Form statt.
Ich bitte die Mitgliedsvereine darum zahlreich vertreten zu sein. Die Anmeldung ist noch bis zum 1. Oktober möglich. Für den Fall, dass jemand verhindert ist bitte ich darum nach Möglichkeit die Stimmen an Jugendleitende anderer Verbandsvereine zu übertragen.
Diesbezüglich weise ich hiermit noch einmal auf folgende Auszüge aus der Jugendordnung des DSV hin:
§5 […]
- Jeder Verbandsverein erhält 1 Grundstimme für den Jugendleiter und 1 weitere Grundstimme für den Jugendsprecher. Die Grundstimme für den Jugendsprecher ist an die Anwesenheit des Jugendsprechers des Vereins gebunden. Der Verein erhält je eine Zusatzstimme, wenn die Anzahl seiner jugendlichen Mitglieder 25 oder ein Mehrfaches davon übersteigt. Die Gesamtstimmenzahl je Verbandsverein darf jedoch zehn nicht übersteigen.
- Stimmrechtsübertragungen durch schriftliche Vollmacht sind zulässig, wobei jedoch die zweite Grundstimme für den Jugendsprecher nicht übertragbar ist. Jeder Verbandsverein kann jedoch nicht mehr als vier weitere Verbandsvereine vertreten.
Es liegen Anträge vor die unter anderem das Stimmrecht in verschiedenen Punkten überarbeiten sollen.
Lennart Grambow